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AGB

Hallenordnung, nachstehend die AGB
 

Beckers HundeHallen Ordnung:

  1. Das BETRETEN und Trainieren, ist nur mit einer gültigen privaten Haftpflicht- und Hundehaftpflichtversicherung sowie einer gültigen Tollwutimpfung des Hundes (Auszug aus AGB § 9.1 + § 9.2).
     

  2. Das Betreten der Halle ist, außerhalb von Veranstaltungen, nur zu den gebuchten Zeiten gestattet (Auszug aus AGB § 9) und erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer / Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, den Einrichtungsgegenständen sowie den Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
     

  3. Die Türen sind während des täglichen Trainingsbetriebes GESCHLOSSEN zu halten:
    (Auszug aus AGB § 9).
     

  4. Der Kunstrasen darf nicht mit Straßen- oder Stollenschuhen betreten werden.
    Dies gilt ganzjährig und auch für das Betreten der verlegten Flächen.
     

  5. Der Hund soll den Ring mit sauberen Pfoten betreten.
     

  6. Hündinnen in den „Stehtagen“ dürfen NICHT in die Halle.
    Es erfolgt KEINE Erstattung!! Außerhalb der „Stehtage“ ist für das Training ein Schutz zu tragen.
     

  7. Geräte und Einrichtungen der Halle sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß genutzt werden.
     

  8. Jegliche Flüssigkeiten und Getränke dürfen NICHT im Ring verwendet werden. Die Verwendung von GLAS-Behältern jeglicher Art ist auf dem gesamten Gelände der BHH NICHT gestattet.
     

  9. Der Ring muss zum Ende einer Trainingsstunde bzw. Buchung, geräumt werden. (Eine Absprache unter nachfolgenden Sportlern ist zulässig.)
     

  10. Wenn ein Hund sein Geschäft erledigt, ist dies unverzüglich als solches zu beseitigen und zu kennzeichnen. Im Bedarfsfall werden Mittel zur Verfügung gestellt. Anleitung „Mach’s nicht noch einmal“ hängt aus. Eine Nachbehandlung kann mit bis zu 50,00 Euro pro Stunde berechnet werden. DER Vorfall ist IMMER dem Betreiber zu melden
    (Nachbehandlung: 01523-4368820 oder info@beckers-hundehallen.de).
     

  11. Für die Geräte werden „Unterlagen“ (grün) für die Füße sowie die Kontaktzonen bereitgestellt. Wir bitten um Nutzung, damit der Bodenbelag nicht unnötig Schaden nimmt. Die schwarzen Unterlagen kennzeichnen den Parkplatz.
     

  12. In der Halle und den dazugehörenden Räumen ist das RAUCHEN nicht gestattet!
     

  13. Hunde dürfen nicht an den Zäunen festgebunden werden! An den Stahlträgern sind Ösen zum Anleinen angebracht!
     

  14. Das Entleeren von CAMPING Toiletten ist VERBOTEN!!!!
     

Nachbarschaft / Hunde

  • Um die Nachbarschaft nicht unnötig zu belästigen, (z.B. Kindergarten), gilt 1km um das Hallengelände eine Leinenpflicht!

  • Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden, wie IMMER, lt. Gesetz, selbstverständlich aufgenommen!

  • Jeder Benutzer / Besucher ist dazu angehalten, eine durch Hunde verursachte Lärmbelästigung zu vermeiden.

  • Die Grünflächen der BHH sind KEINE Gassi-Zonen und freilaufende Hunde haben hier nichts zu suchen, LEINENPFLICHT!

     

Allgemeine Vertragsbedingungen: Beckers HundeHalle
 

§ 1: Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Bucher und somit Vertragspartner einer Zeiteinheit oder einer Veranstaltung in der Halle oder dem Außengelände, erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde in der Halle trainieren, welche über einen (bei Welpen, altersgemäßen) Impfschutz verfügen.

Der Vertragspartner hat sich gegebenenfalls über den Impfschutz der Hunde seiner Trainingskollegen zu informieren und sicher zu stellen.
Für Krankheiten / und oder Verletzungen der Hunde während des Trainings/Prüfungen oder Veranstaltungen jeglicher Art an der Halle sowie auf dem gesamten Gelände, übernimmt die Beckers HundeHalle, nachfolgend kurz BHH genannt, keine Haftung.
 

§ 2: Abschluss des Vertrages (Buchungen)
2.1: Ein Vertragsabschluss kann nur erfolgen, wenn für Hunde eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie für jeden Hundeführer eine private Haftpflichtversicherung vorliegt! Eine Kopie ist mit sich zu führen und nach Aufforderung vorzuzeigen.

2.2: Mit der Buchung über das Programm, z.B. eBusy per Mail, telefonisch oder Ameba- bzw. Vertragsformular für Saison- und Einzelbuchungen der Ringe sowie Seminare und Hallenzeiten für Veranstaltungen etc., gibt der Teilnehmer eine verbindliche Zusage zum Vertragsschluss über die Teilnahme ab. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die BHH zustande.

2.3: Buchungen von kompletter Hallennutzung, Wochenendveranstaltungen und Seminaren etc. erfolgt über den Kontakt per Mail, Homepage oder telefonisch und wird per Vertrag abgeschlossen.

2.4: Durch die BHH erstelltes Video- oder Fotomaterial aus eigenen Übungsstunden, Seminaren, und öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art und sonstigen Terminen, dürfen von der BHH zur Veröffentlichung auf der Homepage oder für Werbematerial genutzt werden. Siehe Datenschutzerklärung.

§ 3: Öffnungszeiten / Zahlung / Erstattung
3.1: Die BHH hat grundsätzlich 365 Tage im Jahr geöffnet (09.00 Uhr bis 22.00 Uhr), es erfolgt keine Auszahlung der gebuchten und nicht besuchten Stunden.
 

3.2: Mit der Buchung ist die Zahlung der Mietsätze z.B. des jeweiligen Ringes / ganze Halle oder Seminar etc., aus der aktuellen Preisliste, fällig! Einsicht auf der HP Becker-HundeHalle.de, oder direkt im eBusy Buchungsprogramm!
 

3.3: Persönliche Daten werden zur Abrechnungszwecken erfasst und gespeichert. Siehe Datenschutzerklärung.
 

3.4: Es steht der BHH eine Schließung für Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen pro Jahr von 7 Tagen zu. Die Schließung erfolgt vorwiegend in den Sommerferien.
 

3.5: Die BHH vermietet ein- bis zweimal pro Monat an einem Wochenende die Halle. Eine Erstattung erfolgt, falls eine Buchung zu dem Termin vorliegt. Überwiegend werden die gesperrten Zeiten vor der Eintragung der ABO´s eingegeben und werden dann NICHT berechnet.
 

3.6: Zahlungsbedingung: zeitnahe Zahlung zu den Buchungsterminen! (ABO Rechnungen werden in GLEICHEN monatlichen Raten am Anfang des Monats abgebucht)
 

3.7: Die aktuellen Preise beinhalten die Beleuchtung, Umsatzsteuer von 19% und die Standardreinigung. Grobe Verunreinigungen (Gekot etc.) und Verschmutzungen können mit bis zu 50,00 Euro pro Stunde berechnet werden.
 

3.8: Hündinnen in den „Stehtagen“ dürfen NICHT in die Halle. Es erfolgt KEINE Erstattung!! Außerhalb der „Stehtage“ ist für das Training ein Schutz zu tragen.

 

§ 4: Rücktritt / Stornierung
4.1: Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Ringmietung zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt bei Einzelbuchungen und ABO´s über eine schriftliche Mitteilung an Petra Becker, z.B. über info@beckers-hundehalle.de! Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt der Stornierung hinsichtlich des Buchungstermins.
 

Es werden folgende Stornokosten fällig:

  • Generelle Rücktrittskosten: 10 % des Betrages, ggf. zzgl. ABO-Rabatt

  • bis 21 Tage vor Beginn: 30 % des Betrages, ggf. zzgl. ABO-Rabatt

  • bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Betrages, ggf. zzgl. ABO-Rabatt

  • ab 6 Tagen bis zum Beginn: 80 % des Betrages, ggf. zzgl. ABO-Rabatt

 

Rücktritt / Stornierung von ABO´s können u. g. Bedingungen durchgeführt werden. Hierfür wird die Grundsumme der Ringmiete fällig, da der Zeitraum für den jeweiligen Rabatt entfällt.

 

4.2: Komplette HALLENMIETE, Workshops, Seminare etc.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, Seminar / Miete etc., zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen UND erfolgt über die BHH.


Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittskosten, ist der Mail-/Posteingang bei der BHH. Bei einem Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung, Seminar etc., werden folgende Stornokosten fällig:

  • Generelle Rücktrittskosten: 10 % des Betrages

  • bis 10 Wochen vor Beginn: 75 % des Betrages

  • ab 4 Wochen bis zum Beginn: 100 % des Betrages

 

Wenn die BHH die Plätze eines Seminars etc., oder die Halle noch anderweitig vermieten kann, werden nur 20 % des Betrages fällig.

 

§ 5: Rücktritt durch die BHH
5.1: Die BHH kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich ein Teilnehmer vertragswidrig (z.B. gegen die Hallenordnung oder das Personal verhält, insbesondere, wenn das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer und Tiere gefährdet werden. Es erfolgt KEINE Erstattung.
 

5.2: Wenn der Hund den Versicherungs- oder Impfschutz verloren hat. Es erfolgt KEINE Erstattung.
 

5.3: Wenn der Hundeführer den Versicherungsschutz verloren hat. Es erfolgt KEINE Erstattung.
 

5.4: Wenn ein Hundeführer bei dem Training und / oder im Umgang mit dem Hund gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Es erfolgt KEINE Erstattung.
 

5.5: Wenn die angebotene Mindestteilnehmerzahl (eines Kurses, Workshops etc.) nicht erreicht wird.

 

 

§ 6: Kündigung von Saisonbuchungen = ABO oder Serie
6.1: Die Kündigung der Saisonbuchungen bzw. eines ABO hat schriftlich zu erfolgen und ist an Fristen gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 1. des Folgemonats. Hierfür wird immer die Grundsumme der jeweiligen Ringmiete als Grundlage zur Berechnung hinzugezogen, da der Rabatt durch das nicht Erreichen der Gesamtsummen entfällt. Der Differenzbetrag wird nachberechnet. Kosten siehe §4!
 

6.2: Bei Versterben eines Hundeführers erlischt automatisch der Vertrag. Beim Ableben des Hundes, liegt es in der Entscheidung des Hundeführers, den Vertrag zu kündigen oder in Absprache mit der BHH, weiterzuführen.

§ 7: Verlängerung:

Es erfolgt generell KEINE automatische Vertragsverlängerung!
Die ABO-Nehmer haben für das Folgejahr ein Buchungsvorrecht auf die bisherigen Zeiten.

 

§ 8: Haftung / Schadensersatzansprüche
Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragten Dritten, oder seinem Hund entstandenen Schaden selbst. Eine Durchführung von Übungsstunden, Turnieren, Seminaren und ähnlichen, erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für jeden Hund muss zwingend eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie für jeden Hundeführer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein!
Die BHH haftet nicht für Schäden, welche durch den Teilnehmer, durch Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens der BHH übernommen.

§ 9: Sicherheit
9.1: Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten!
 

9.2: Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte, egal in welcher Form, ist strengstens untersagt!
 

9.3: Das Betreten der Halle mittels Code oder Schlüssel, ist nur zu den gebuchten Zeiten zugelassen!
 

9.4: Die Ringbeleuchtung erlischt nach der gebuchten Zeit im Ring (wenn keine Buchung direkt folgt), das Flurlicht 15 Minuten später. Die komplette Beleuchtung erlischt automatisch um 22.15 Uhr!
 

9.5: Die Tür verriegelt um 22.30 Uhr komplett! KEIN öffnen der Tür möglich!!!
 

9.6: Die Halle sowie das Außengelände werden VIDEOÜBERWACHT und werden im Streitfall als Beweismittel verwendet! Diese Videos werden NICHT für Werbezwecke verwendet.
 

9.7: Das Entleeren von CAMPING Toiletten ist VERBOTEN!!!!

 

§ 10: Die Hallenordnung ist Bestandteil der AGB´s und gesondert aufgeführt!

 

§ 11: Nebenabreden
Nebenabreden müssen in einer schriftlichen Form erfasst und von beiden Parteien (Bucher und BHH) unterschrieben werden, nur so ist eine Gültigkeit gewährleistet.

Stand: 29.11.2018

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